Die Deutsche Fahne mit dem Niedersachsen Wappen

Landtagswahl

Die Volksvertretung des Landes Niedersachsen ist der Niedersächsische Landtag.

Für die Wahl des Niedersächsischen Landtags wird das Gebiet des Bundeslandes in 90 Wahlkreise aufgeteilt. 

Der Wahlkreis 68 - Vechta Süd umfasst dabei die Städte Damme, Dinklage und Lohne und die Gemeinden Holdorf, Neuenkirchen-Vörden und Steinfeld.

Der Wahlkreis 69 – Vechta/Wildeshausen umfasst die Stadt Vechta und die Gemeinden Bakum, Goldenstedt und Visbek und die Stadt Wildeshausen und die Gemeinde Großkneten vom Landkreis Oldenburg.

Dauer der Wahlperiode

Der Landtag wurde zuletzt am 09.10.2022 gewählt. Die nächste Landtagswahl findet 2027 statt. 

Wahlberechtigte

Sie sind zur Wahl des Niedersächsischen Landtags berechtigt, wenn Sie am Wahltag

  • Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG) sind
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • seit drei Monaten im Land Niedersachsen Ihren Wohnsitz haben oder sich sonst gewöhnlich in Niedersachsen aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

Wählbarkeit

Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit sechs Monaten im Land Niedersachsen seinen Wohnsitz hat oder sich gewöhnlich in Niedersachsen aufhält und Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 GG ist. Die Wählbarkeit liegt nur dann vor, soweit die Ausschlussgründe des § 6 Absatz 2 Niedersächsisches Landeswahlgesetz (NLWG) nicht zutreffen.